AGB's:

  • Anwendbarkeit der AGB
    • Punkt 2 bis Punkt 9 regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer.
    • Punkt 10 bis Punkt 19 regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und
      Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den
      Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
    • Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt
      Tierheilpraktikerin Bianca Gehring nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich.
      Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kundes sind nur gültig, wenn der
      Tierheilpraktikerin Bianca Gehring ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Angebote und
      Preise sind unverbindlich und freibleibend.

  • Widerrufsrecht und Rücksendungen Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von
    Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
    Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der
    Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs per Brief, Fax oder E-Mail oder
    der Sache.

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
    zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Der Kaufvertrag
    wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen
    innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung zurück. Bitte teilen Sie uns hierzu - sofern uns
    noch nicht vorliegend - eine gültige Bankverbindung mit.

    Der Widerruf ist zu richten an:

    Bianca Gehring
    Jöllenbecker Str. 217
    33613 Bielefeld

    Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei zurück. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen,
    wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
    kostenfrei. Sonderkosten wie z.B. Express- und Sperrgutzuschläge können nicht zurückerstattet
    werden.

    Bitte verwenden Sie das im Paket beiliegende Formular und senden die Waren an folgende
    Rücksendeadresse:

    Bianca Gehring
    Westerfeldstr. 33
    33611 Bielefeld

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass angebrochene Verpackungen wie Futtermittel, Snacks,
    Streu etc. und nach Ihren Wünschen angefertigte Waren nicht zurückgenommen werden können.
    Sollten die Waren bei der Rücksendung Spuren von Benutzung oder Beschädigung aufweisen,
    behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen. Sie haben die Kosten einer
    Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware
    zurückzuführen ist, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

  • Gewährleistung und Haftung

    Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so
    reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort. Bei Transportschäden sind diese dem Spediteur, bzw.
    dem Frachtführer sofort bei Auslieferung anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird von uns nicht
    anerkannt.

  • Preise und Versandgebühren

    Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise enthalten die gesetztliche
    Mehrwertsteuer. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren
    Etappen erfolgen, berechnen wir die Versandkostenbeteiligung natürlich nur einmal.

  • Lieferung

    Den Versand nehmen wir für den Besteller mit gebotener Sorgfalt vor, haften jedoch nur für
    Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Versand geschieht ohne Ausnahme auf Rechnung und
    Gefahr des Empfängers. Bei Erstbestellern per Nachnahme. Wenn nichts besonderes vorgeschrieben ist, wird die Lieferung nach bestem Ermessen ohne Verbindlichkeit für die preiswerteste Verfrachtung vorgenommen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Teillieferungen sind zulässig.

  • Kaufvertrag

    Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben oder
    durch Auslieferung der Ware zu erkennen geben, dass wir den Auftrag akzeptieren.

  • Liefervorbehalt

    Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt in haushaltsüblichen Mengen und nur an Personen
    im geschäftsfähigen Alter. Bianca Gehring behält sich vor, eingehende Bestellanfragen aus
    wirtschaftlichen Gründen - auch ohne Begründung - abzulehnen. Sollte ein bestellter Artikel
    oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur
    Lieferung zu lösen. Wir verpflichten uns gleichzeitig, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
    zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Irrtümer und
    Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Bei Lieferverzögerungen werden wir Sie
    umgehend informieren.

  • Eigentumsvorbehalt und Gerichtsstand

    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Tierheilprakrikerin Bianca Gehring.
    Der Geschäftssitz ist Gerichtsstand.

  • Rechnungsstellung, Zahlung, Fälligkeit, Verzug,

    Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausnahme inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
    Erstbestellungen werden grundsätzlich per Nachnahme ausgeliefert. Die Bezahlung der Waren
    kann per Bankeinzug, auf Rechnung oder gegen Vorkasse erfolgen. Bianca Gehring behält sich
    das Recht vor, im Einzelfall nur bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren. Die Bezahlung durch
    das Senden von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich. Wir schließen eine Haftung bei
    Verlust aus.

    Zahlung per Bankeinzug

    Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Versenden der
    Ware. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist nur von Konten bei deutschen Kreditinstituten
    möglich. Sollten von den Kreditinstituten Gebühren in Rechnung gestellt werden, so behalten wir
    uns eine Weiterverrechnung vor. Dies gilt insbesondere für nicht von uns genehmigte
    Rücklastschriften. Pro Rücklastschrift berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von
    mindestens EUR 5,50.

    Zahlung per Rechnung

    Hier verpflichten Sie sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu
    begleichen (Es gilt das Datum des Zahlungseingangs bei Bianca Gehring).

    Zahlung per Vorkasse

    Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

    Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren
    in Rechnung zu stellen. Desweiteren behalten uns vor, bei Zahlungsverzug nur noch per
    Nachnahme zu liefern oder weitere Lieferungen einzustellen.

  • Behandlungsvertrag
    • Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des
      Tierheilpraktikers, die Heilkunde gegen sein Tier auszuüben, annimmt und sich an den
      Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
    • Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von
      Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht
      erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner
      Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn
      in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des
      Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung,
      erhalten.
  • Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

    Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, daß er
    seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und
    Therapie beim Patienten anwendet.

    Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen
    Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierheilpraktiker über die anwendbaren Methoden
    und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend
    informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der
    Tierheilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalter willen
    entspricht.

    In der Regel werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch
    nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden
    sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet.
    Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch
    garantiert werden.

  • Mitwirkung des Tierhalters

    • Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierheilpraktiker ist
      jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis
      nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert,
      erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt
      oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
    • Tiere die an der Verhaltenstherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und
      frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche
      Leinenpflicht.

  • Honorierung des Tierheilpraktikers

    • Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare
      nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter vereinbart sind, gelten die Sätze,
      die in der Anlage zu diesen AGB - Preisliste - aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer
      Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
    • Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Heilpraktiker
      gegen Quittung oder auf Rechnung zu bezahlen. Nach Abschluß einer Behandlungsphase
      erhält der Patient auf Wunsch eine Rechnung nach §
    • Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B.
      Laborleistungen ), ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung
      gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter
      in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen
      sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Tierheilpraktiker von den
      Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der
      Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die
      Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
    • Läßt der Tierheilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B.
      Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers.
    • In den Fällen der Absätze c) und d) ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des
      § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Tierhalters zwischen dem Dritten (z.B. Labor)
      und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf
      die Rechtsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften)
      anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot
      der Vorteilsgewährung nach Absatz c bleibt hiervon unberührt.
    • Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe
      von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die
      Direktverabreichung an Patienten durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor
      zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, daß
      Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine
      wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung
      von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist
      ausgeschlossen.
    • Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für
      verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfaßtes Direktgeschäft
      dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluß
      hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere
      Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in
      einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der
      Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige
      Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
    • Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen
      Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen
      gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle (Absatz g) können diese
      Produkte vom Tierheilpraktiker in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision
      vermittelt werden.
  • Honorarerstattung durch Dritte

    • Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte
      hat oder zu haben glaubt, wird Punkt 13 hiervon nicht berührt. Der Tierheilpraktiker führt
      eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in
      Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
    • Soweit der Tierheilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach Punkt 11 Absatz
      b den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich.
      Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne
      des 14 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Tierheilpraktikerleistungen nach
      Punkt 11 Absatz b nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
    • Der Tierheilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte.
      Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Tierhalter.
      Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

  • Vertraulichkeit der Behandlung

    • Der Tierheilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der
      Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten
      Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die
      Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters
      erfolgt und anzunehmen ist, daß der Tierhalters zustimmen wird.
    • Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher
      Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei
      bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig
      ist. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung,
      Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung
      stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten
      kann.
    • Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem
      Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht
      herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
      Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der
      Tierheilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der
      Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die
      Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), daß sich die Originale in
      der Handakte befinden.
    • Handakten werden vom Tierheilpraktiker 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre
      nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte
      dafür bestehen, daß die Akten für Beweiszwecke infragekommen könnten.

  • Rechnungsstellung

    • Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Tierhalter nach Abschluss der Behandlungsphase
      auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält
      den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Tierheilpraktikers, den Namen und die
      Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den
      Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle
      Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die Rechnung darf
      weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, daß
      daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
    • Wünscht der Tierhalter aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine
      Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit
      Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der
      Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Tierhalters.
  • Meinungsverschiedenheiten

    Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt
    werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen.

  • Haftung während der Verhaltenstherapie

    der Tierheilpraktiker haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die durch die
    Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Der
    Tierheilpraktiker übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch den Tierhalter auf den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Therapie- und Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Ebenfalls übernimmt der Tierheilpraktiker keine Haftung für Schäden, die von Dritten (mitgebrachten Personen) oder deren Tieren herbeigeführt wurden.

  • Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.